Kosten Psychotherapie
Privat versicherte Patienten & Beihilfe
In aller Regel erstatten private Krankenversicherungen & Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch Gruppentherapie. Für die PKV gilt: Im Einzelfall hängt die Höhe der Erstattung von Ihrem individuellen Tarif ab (z.B. gibt es häufig eine maximale Anzahl an Sitzungen, die pro Jahr erstattet werden). Bitte erkundigen Sie sich hierzu frühzeitig direkt bei Ihrem Versicherer. Diese PKV-Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die zu klären sind.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Probatorik und Therapie umfassen mindestens die folgenden Leistungen:
| GOP-Ziffer | Leistung | Gebühren |
| 2 x 812A | Sprechstunde, 50 min | 134,06 € |
| 870, 801A | Probatorische Sitzung, 50 min | 134,07 € |
| 855A | Diagnostische Testung/ Diagnostisches Interview | 75,75 € |
| 860A, 801A | Biografische Anamnese | 156,86 € |
| 808 | Therapieeinleitung beim Kostenträger | 53,62 € |
| 2 x 812A, 801A | Therapiesitzung, 50 min | 167,58 € |
| 2 x 812A | Gruppentherapiesitzung, 100 min | 134,06 € |
Vertragspartner im Rahmen einer Psychotherapie sind Sie selbst und nicht Ihre Versicherung oder Beihilfe. Dementsprechend erklären Sie sich bereit, die Gebühren der Behandlung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung in voller Höhe und unabhängig davon, ob die Krankenversicherung oder Beihilfe bereits gezahlt hat, zu entrichten.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Grundlage der Abrechnung ist ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (siehe oben).
Gesetzlich versicherte Patienten
Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ausnahmen hiervon kann ich unter bestimmten Bedingungen für eine zeitlich begrenzte Gruppentherapie (ggf. in Kombination mit Einzelsitzungen) anbieten.
Hierzu müssen Sie im Vorfeld ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die genauen Schritte werden z.B. hier anschaulich erläutert. Dieses Verfahren greift dann, wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten. In solchen Fällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis übernehmen – vorausgesetzt, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.
Gerne besprechen wir das Vorgehen in einem Erstgespräch, um alle Ihre Fragen zum Kostenerstattungsverfahren zu klären und auch um unsere persönliche Passung zu überprüfen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.
Für den Antrag auf Kostenerstattung benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen:
PTV-11 Formular: Dieses erhalten Sie von einem/r kassenärztlich niedergelassenen Therapeut/in. Sie müssen dort zu einer Sprechstunde und auf dem Formular muss dokumentiert sein, dass eine Therapie notwendig ist und in der Kassenpraxis nicht durchgeführt werden kann.
Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung: Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.
Protokoll der Therapieplatzsuche: Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden. In der Regel müssen 5 Absagen (oder der Hinweis auf eine sehr lange Wartezeit (z.B. 6 Monate) geliefert werden, es gibt aber auch Krankenkassen, die 25 Absagen oder mehr verlangen. Dies müssen Sie bei Ihrer Kasse erfragen.
Bestätigung Therapieplatz: Ein Schreiben, das bestätigt, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann.
Gerne unterstütze ich Sie mit entsprechenden Vorlagen für diese Dokumente. Schreiben Sie mich dazu gerne per E-Mail an.
Sobald Ihnen eine Genehmigung der GKV vorliegt, können wir mit der Therapie starten. Sie erhalten dann die Rechnungen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Erstattungshöhe kann es zu Zuzahlungen kommen, über die ich Sie vor Therapiebeginn selbstverständlich aufkläre.
Kosten Coaching
Die Kosten für eine Coachingsitzung als Selbstzahler betragen 175 Euro.
Ausfallhonorar Psychotherapie & Coaching
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen wollen oder können, werden Sie gebeten, sich mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin abzumelden. Sie können mir dazu eine Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen, mir eine SMS schreiben oder mir per E-Mail Bescheid geben. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar für die versäumte Sitzung in Rechnung gestellt. Dieses wird von den Kostenträgern nicht übernommen.